Entscheiden Sie sich dafür, die Erbausschlagung direkt beim Nachlassgericht zu erklären, können Sie diesen Schritt mithilfe der hier zur Verfügung gestellten Mustervorlage vorbereiten. O Eine Erklärung dieses Inhalts wollte ich … Mir ist nicht bekannt, welchen Wert der Nachlass hat. Füllen Sie dazu sämtliche Formularfelder aus und achten Sie auf die Korrektheit Ihrer Angaben. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Terminsabsprache für die Protokollierung der Ausschlagungserklärung erst nach Einreichung des Formulars bei uns erfolgen kann. der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bitte füllen Sie hierzu das Formular „Rückantwort zur Ausschlagung“ aus (Vordruck 2). Amtsgericht Düsseldorf: Nachlassangelegenheiten 2. Wenn Sie sich dazu entscheiden das Erbe beim Amtsgericht Karlsruhe auszuschlagen, müssen Sie hierfür zunächst das Datenblatt zur Erbschaftsausschlagung (Erhebungsbogen) ausgefüllt einreichen. Serviceportal Niedersachsen - Ausschlagung der Erbschaft … Terminantrag für eine Erbausschlagung. 79, 45886 Gelsenkirchen- Die Terminvergabe erfolgt erst durch die Rückgabe dieses Fragebogens. Auch hier wird bei Abgabe einer Ausschlagungserklärung zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder beim Gericht an Ihrem Wohnort um eine vorherige Terminsvereinbarung gebeten. Erbschaftsausschlagung - Muster kostenlos - Erbrecht-heute.de 1. Wie und wo können Sie die Erbschaft ausschlagen? Die Ausschlagung muss durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht oder dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht erfolgen, und zwar entweder in öffentlich beglaubigter Form, d.h. sie muss schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein. 70372 Stuttgart , (Ort, Datum) Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang übersende ich das ausgefüllte Datenblatt zur Vorbereitung einer Erbausschlagung und bitte um weitere Veranlassung. [email protected]. Amtsgericht Wie und wo können Sie die Erbschaft ausschlagen? Form: die Erbausschlagung muss entweder öffentlich beglaubigt sein (d.h. schriftlich verfasst und sodann vom Erklärenden unterschrieben und von einem Notar beglaubigt) oder persönlich beim zuständigen Gericht mündlich zu Protokoll gegeben werden. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die bzw. in Schriftform (z.B. Achtung: Das Ausfüllen und . Möchten Sie das Erbe fristwahrend ausschlagen, müssen Sie persönlich die Ausschlagung zur Niederschrift des Nachlassgerichts (= Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen) erklären oder bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes.